Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer

11. Februar 2015 von Eric Pint
abgelegt unter: FAQ, Pay-in

Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.

In allen anderen Fällen wird der Betrag automatisch durch das CCSS einbehalten und muss nicht durch den Arbeitgeber erklärt und an die zuständige Steuerkasse überwiesen werden. Sollten sie Arbeitnehmer beschäftigen die betroffen sind, hat Intec hierfür in pay-in ein neues Statut vorgesehen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Intec-Hotline (+352 97 80 87), damit wir die notwendigen Parameter konfigurieren.