Workshop: Einlesen MT940-Dateien Luxemburg
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Workshop: Einlesen MT940-Dateien Luxemburg
26.06.2017 von Benedikt Bocklandt

MT940 ist ein Standard (Banking Communication Standard) zur elektronischen Übermittlung von Kontoauszug-Daten. Die MT940-Dateien können also als Schnittstelle zwischen Ihrem Online-Banking-Programm und Book-in genutzt werden, um Kontoauszüge einfach und schnell einzulesen.

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Workshop: Mahnungssystem in Book-in
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Workshop: Mahnungssystem in Book-in
07.04.2017 von Benedikt Bocklandt

Auf unserem Blog finden Sie in Zukunft regelmäßig Workshops zu gezielten Themen. Dabei erläutern wir die jeweiligen Funktionen mit Bildern.
Für eine detaillierte Schulung und Parametrierung der einzelnen Funktionen zögern Sie nicht unsere Support-Mitarbeiter anzusprechen.

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Gesetzliche Erweiterungen der luxemburgischen Buchführung 2017
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Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.

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Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg
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Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg
06.04.2016 von Christoph Mennicken

Bei Steuerkontrollen in Luxemburg werden immer öfter FAIA Dateien verlangt. Dabei handelt es sich um standardisierte Dateien, die dazu dienen EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (AED) zu übermitteln

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Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg
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Steuerkontrollen mit FAIA Luxemburg
27.02.2015 von Christoph Mennicken

Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.

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Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer
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Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.

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Handbuch zur Umstellung der luxemburgischen MwSt. 2015
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Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.

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Erhöhung der Mehrwertsteuer in Luxemburg ab 1.1.2015
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Die luxemburgische Regierung hat die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1.Januar 2015 in Kraft treten.

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