Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
Version 3.13
Stammdaten
- Stammdaten Arbeitnehmer: Die Konten und die Analytik beim Arbeitnehmer werden von nun an in den monatlichen Arbeitnehmer-Parametern festgehalten.
- Stammdaten Arbeitnehmer: Neues Feld "Art der Beschäftigung", dient dazu den Wert aus der Stammdatei bei einer Anmeldung Arbeitnehmer (DECAFF) vorzuschlagen.
Google hat innerhalb der letzten Wochen und Monaten in mehreren Quellen darauf hingewiesen, dass die Suchmaschine nun Websites für mobile Endgeräte bevorzugt behandelt und diese Seiten automatisch ein besseres Ranking erhalten. Google empfiehlt dabei ganz klar responsive Websites.
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
- Auf dem Ausdruck der Überweisungen werden IBAN Nummern in 4er Blöcken und alle Beträge in fett gedruckt.
- Arbeitnehmer (Liste): Neue Kolonne "Code Beschäftigung" hinzugefügt, die Bezeichnung wird in der Kolonne "Code Beschäftigung (Bezeichnung)" angezeigt.
Version 3.11 (erstellt am 27.04.2015)
- Neuer Ausdruck: "Vergleichsliste zwischen theoretischem und effektivem Betrag der Krankengelderstattung".
- Bei der Auswertung CCSS von Rückgabedateien vom Typ CALCUL, können diese nach dem Schließen der Auswertung abgespeichert werden. Anschließend können Sie mit dem neuen Ausdruck die theoretischen und effektiven Beträge der Krankengelderstattung vergleichen.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
Allgemein
Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
- Anrecht Extra-Urlaub: Neuer Typ Extra-Urlaub für "Gesetzliches Zusammenwohnen" mit 6 Tagen Anrecht Urlaub.
Version 2.1300 (erstellt am 24.07.2014):
- Neuer Ausdruck: Detail der sozialen Lasten pro Arbeitnehmer.
- Konvertierung Code Beschäftigung: Konvertierung Format CITP-88 nach CITP-08.