![Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer](/media/1287/header_payin.jpg?cc=0,0,0.6046875,0&width=550&height=400&rnd=132945087446130000&format=webp)
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.