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Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten
22.06.2018
von
Christoph Mennicken
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.