Gesetzliche Erweiterungen der luxemburgischen Buchführung 2017
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Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.

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Büroräume zur Untermiete
Büroräume zur Untermiete
25.08.2016 von Oswald Henkes

VERMIETET: In unserem Gebäude in Weiswampach werden zum 1. September 2016 Büroräume zur Untermiete frei.

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Made for Luxembourg
Made for Luxembourg
24.09.2015 von Andreas Classen

Die Softwarelösungen von Intec sind nicht nur Made in Luxembourg sondern vor allem Made for Luxembourg.  Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und Lohnbuchhaltung haben wir für Sie die optimalen Lösungen um allen Anforderungen des luxemburgischen Gesetzgebers gerecht zu werden.

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