Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten
22.06.2018
von
Christoph Mennicken
Einstieg in das papierlose Büro mit Pay-in und Scan-in
02.02.2017
von
Thomas Greimers
Gesteigerte Produktivität mit Pay-in und Time-in
20.12.2016
von
Oswald Henkes
Intec mit Pay-in in der IHK Trier
07.09.2015
von
Thomas Greimers
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).