
- Bei der Eingabe von Arbeitszeiten sowie beim Stempeln können nun Fotos angegeben werden.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Version 3.20
Version 3.19
Version 3.18
Version 3.17
Version 3.15
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
Version 2.1300 (erstellt am 24.07.2014):
Version 1.9900 (erstellt am 08.02.2014):