![Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten](/media/1506/gouv_lux.jpg?width=550&height=400&rnd=132945087442970000&format=webp)
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die automatischen Bereinigungen der Kundenrechnungen beim Einlesen der CODA Bankdateien durch einen einfachen Trick verbessert werden können.
Das Erstellen der Inventur-Liste ist eine immer wiederkehrende Prozedur, welcher die meisten Betriebe in jährlicher Regelmäßigkeit unterworfen sind.