![Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten](/media/1506/gouv_lux.jpg?width=550&height=400&rnd=132945087442970000&format=webp)
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Version 3.25
Version 3.24
Version 3.24
Neue Funktionen: Die Erfassung von Coupons, Chèques Repas, usw. kann jetzt vereinfacht werden, indem im Cash-in bei der Zahlungsart die Option "Eingabe von Wert und Anzahl" aktiviert wird. Beim Anklicken der Zahlungsart wird ein Fenster geöffnet, wo man angeben kann wie viele Coupons man erhalten hat, und welchen Wert diese hatten. Pos-in errechnet dann automatisch den erhaltenen Betrag. Die geläufigen Werte dieser Coupons können in Cash-in konfiguriert werden.
Version 3.23
Version 3.21
Version 3.21