Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
22.06.2018 •
von Christoph Mennicken
02.02.2017 •
von Thomas Greimers
20.12.2016 •
von Oswald Henkes
07.09.2015 •
von Thomas Greimers
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
11.02.2015 •
von Eric Pint
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.