![Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten](/media/1506/gouv_lux.jpg?width=550&height=400&rnd=132945087442970000&format=webp)
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
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Folgende Firmen setzen in Zukunft auf Lösungen von Intec
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In der Reihe "Case Study" stellen wir Projekte und Kunden vor, die einen Einblick in die Möglichkeiten unserer Softwarelösungen bieten. In dieser Studie stellen wir den internationalen Webshop unseres Kunden Janssen Cosmetics vor.
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Wir danken Isabelle Weykmans und ihrem Team für das produktive Gespräch und ihrem Interesse an unserem Unternehmen.
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