Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer
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11.02.2015 • von Eric Pint
abgelegt unter: FAQ | Pay-in

Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.

Cash-in – Neue Version 2.1400
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24.10.2014 • von Andy Lenges
abgelegt unter: Programmänderungen | Cash-in

Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):

  • Kassenbediener: Die Erkennungsnummer des Nationalregisters kann jetzt beim Kassenbediener hinterlegt werden.
  • Kasse: In der Datenbank kann man jetzt einen zusätzlichen Kundenfilter pro Kasse einstellen. Dieser ist mit einem logischen "AND" mit dem Kundenfilter in den Parametern verbunden.