Wie Sie vielleicht bereits wissen, arbeiten wir seit einiger Zeit an einer neuen Version von XL-Fisc. Unser Ziel dabei war XL-Fisc auf eine solide technische Basis zu stellen, ohne die von unseren Benutzern geschätzten Vorteile zu verlieren.
Ab der XLFisc Version vom September 2022, hat der Mandant die Möglichkeit das Formular 100 über seinen „privaten Bereich“ in MyGuichet digital zu unterzeichnen und zu versenden.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.