![Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten](/media/1506/gouv_lux.jpg?width=550&height=400&rnd=132945087442970000&format=webp)
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
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