
Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten
13.12.2017
von
Christoph Mennicken
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.