11.10.2016 •
von Thomas Greimers
Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.