Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.
Bei Steuerkontrollen in Luxemburg werden immer öfter FAIA Dateien verlangt. Dabei handelt es sich um standardisierte Dateien, die dazu dienen EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (AED) zu übermitteln
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
Google hat innerhalb der letzten Wochen und Monaten in mehreren Quellen darauf hingewiesen, dass die Suchmaschine nun Websites für mobile Endgeräte bevorzugt behandelt und diese Seiten automatisch ein besseres Ranking erhalten. Google empfiehlt dabei ganz klar responsive Websites.
Bei Bestellungen bis zum 15.Mai 2015 erhalten Sie 10% Ermäßigung auf die Intec Kassensoftware Pos-in. Wir garantieren eine professionelle Unterstützung bei der Inbetriebnahme der neuen Kasse, so werden Sie von unserem Fachpersonal bei Ihnen vor Ort geschult. Ebenfalls steht eine Telefonhotline für Fragen zur Verfügung.
Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Die luxemburgische Regierung hat die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1.Januar 2015 in Kraft treten.