Version 3.13
- Möglichkeit alle bestehenden MwSt.-Nr. der Kunden und Lieferanten gleichzeitig zu überprüfen (anhand des VatCheck Dienst der EU).
Version 3.13
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
Alle bestehenden Konten müssen ein Standardkonto (StandardAccountID) im luxemburgischen Standardkontenplan haben, ansonsten kann die FAIA-Datei nicht erstellt werden.Die Konten werden mit dem jeweiligen eCDF-Schema (Standardkontenplan) verglichen, und dabei werden nur noch Linien mit Code 2 (Konten) berücksichtigt.
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
Version 3.12 (erstellt am 01.06.2015)
Version 3.11 (erstellt am 27.04.2015)
Version 3.11 (erstellt am 27.04.2015)
Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.