Ab Januar 2017 ist es Pflicht, die elektronischen luxemburgischen Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen, die bisher über die Plattform „eTVA“ versendet werden, über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten „eCDF“ zu hinterlegen.
Bei Steuerkontrollen in Luxemburg werden immer öfter FAIA Dateien verlangt. Dabei handelt es sich um standardisierte Dateien, die dazu dienen EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (AED) zu übermitteln
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
Seit Anfang des Jahres erhält Intec vermehrt Anfragen bezüglich FAIA. Eine FAIA ist eine standardisierte Datei die dazu dient EDV Daten von Steuerpflichtigen dem Mehrwertsteueramt (in Luxemburg) zu übermitteln.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Sie haben Probleme bei der Übermittlung der eTVA ? Hier finden Sie einige mögliche Lösungswege
Nachdem alle Buchungen eines Jahres abgeschlossen sind, die Bilanz erstellt ist, sollte der Jahresabschluss durchgeführt werden.