Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
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Version 3.10 (erstellt am 11.02.2015)
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Ab dem Steuerjahr 2014 müssen die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen verpflichtend in einem elektronischen Format (XML) einreichen. Das Erstellen der elektronischen Datei (XML) wurde entsprechend den offiziellen Anforderungen programmiert, der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung ist weiterhin verfügbar und kann in zweifacher Ausführung gedruckt werden.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
Version 2.1500 (erstellt am 26.11.2014)Alle Intec Software Pakete wurden erweitert um mit der bevorstehenden Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Luxemburg kompatibel zu sein.
Die luxemburgische Regierung hat die Absicht bekundet den normalen Mehrwertsteuersatz von 15% auf 17% anzuheben, sowie die reduzierten Sätze 6% und 12% auf jeweils 8% und 14%. Der Steuersatz von 3% bleibt unverändert. Die neuen Mehrwertsteuersätze sollen ab dem 1.Januar 2015 in Kraft treten.
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):
Version 2.1400 (erstellt am 24.10.2014):