18.03.2020 •
von Eric Pint
- Durch die Anpassung der Definition "Arbeitszeit" (Quelle CCSS) müssen ab dem 1. Januar 2020 bei der Deklaration der Löhne (DECSAL) und der Deklaration der Krankheiten (DECMAL) auch die Feiertagsstunden deklariert werden. Dazu empfehlen wir allen Kunden das Update und eine Neuberechnung für die Periode 01/2020 durchzuführen, denn die Änderung der Definition "Arbeitszeit" kann einen Einfluss auf die Berechnung von Pflegeversicherung, Steuerkredit CISSM und der Proratisierung von Soziallasten haben.
- In der Stammdatei Arbeitnehmer und auf jedem Lohn eines Arbeitnehmers können jetzt interne Texte zu Dokumentationszwecken hinterlegt werden.