In Belgien wurde das Thema nun auch einem Gesetzprojekt aufgegriffen. Und zwar sieht der Gesetzgeber vor, die elektronische Rechnungsstellung ab 11/2023 für alle öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu machen.
Ab dem Monat April 2023 finden verschiedene gesetzliche Anpassungen Anwendung.
Die entsprechenden Erweiterungen sind in der Pay-in Version 3.53.2.0 enthalten, die Version ist ab dem 05/04/2023 verfügbar. Nachdem das Update installiert wurde und Sie die monatlichen Parameter für April 2023 in Pay-in erstellt haben, erscheint automatisch ein Fenster mit der Möglichkeit die neuen Parameter zu übernehmen, indem Sie den Knopf „Standardwerte aus Gesellschaft 998 übernehmen“ anwählen.
- Die Suchfunktion, die auf fast allen Listen in den Intec Programmen vorhanden ist, wurde erweitert. Folgende Suchmöglichkeiten stehen jetzt zur Verfügung:
- Einfache Suche : Einzelwort. Z.B. : Abc
- Einen von mehreren Begriffen suchen : Einzelwörter. Z.B. : Abc Mno Xyz
- Alle Begriffe suchen : Einzelwörter mit vorangestelltem '+'-Zeichen. Z.B. : Abc +Mno +Xyz
- Einen vollständigen Satz finden : Satz mit Anführungszeichen beginnen. Z.B. : "Abc Mno Xyz"
- Einen vollständigen Satz mit Lücken finden : Satz mit Anführungszeichen beginnen und '%' benutzen. Z.B. : "Abc%Xyz"
- Die Lose der kreditorischen Kunden Überweisungen können jetzt automatisch in Scan-in archiviert werden.
- Unsere standard luxemburgische Gesellschaft (997) beinhaltet die 2023er Intrastat Warencodes.
- Im Auftragsschirm wird bei der Projektauswahl der Kunde des Projekts ins Dokument übernommen (wenn der Kunde des Dokuments leer ist).
- Ausdrucke: Detail pro Projekt: Neuer Ausdruck "Detail pro Projekt (Excel)" (Detail_Prj_L2.rpt). Dieser Ausdruck ist kompatibel für einen Export nach Excel.
- Erfassung: Arbeitnehmer: Im Stamm vom Arbeitnehmer kann das Datum Austritt automatisch berechnet werden, anhand einer Anzahl Monate neben dem Datum Beginn Kündigungsfrist.
- Scan-in unterstützt jetzt auch elektronische Rechnungen im Format UN/Cefact CII und kann diese auslesen bzw. via Peppol versenden.
- Bei überwachten Import-Ordnern kann man jetzt auch negative Filterregel angeben.
Am 21. Februar organisierte die Chambre des Commerce ein Symposium zum Thema E-Invoicing im European Convention Center Luxembourg.
Am 2. Februar organisiert die Chambre des Métiers eine Informationsveranstaltung zum Thema der elektronischen Rechnungsstellung. Wir sind bei dieser Veranstaltung präsent und werden einen Vortrag zum Thema der elektronischen Rechnungsstellung in der Praxis halten.
Die Regierung wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 den normalen Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 17% auf 16%, den mittleren Mehrwertsteuersatz von 14% auf 13% und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8% auf 7% senken.
- Im Format der Dokumentnummer kann jetzt GG, GGG oder GGGG als Geschäftsjahr (Jahr Endperiode) verwendet werden.
- Änderung der eCDF Formulare für 2023 infolge der Senkung der Mehrwertsteuersätze infolge der Tripartite-Verhandlungen:
- Monatliche / Vierteljährliche MwSt.-Erklärung
- Jährliche MwSt.-Erklärung
- Jährliche vereinfachte MwSt.-Erklärung
- Im Format der Dokumentnummer kann jetzt GG, GGG oder GGGG als Geschäftsjahr (Jahr Endperiode) verwendet werden.
- Beim Kopieren von Dokumenten können Wiederholungen definiert werden. Z.B.: für jeden Montag zwischen dem 01.01.2022 und dem 30.06.2022 ein individuelles Dokument erzeugen.
- Im Parameterschirm können "Startreiter"-Positionen für Aufträge und Bestellungen angegeben werden. Beim Öffnen von einem bestehenden Dokument im Auftrags- oder Bestellschirm wird der angegebene Startreiter berücksichtigt.