Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
22.06.2018 •
von Christoph Mennicken
05.06.2018 •
von Christoph Mennicken
Wir möchten darauf hinweisen, dass die automatischen Bereinigungen der Kundenrechnungen beim Einlesen der CODA Bankdateien durch einen einfachen Trick verbessert werden können.
11.02.2015 •
von Eric Pint
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
19.03.2013 •
von Christoph Mennicken
Das Erstellen der Inventur-Liste ist eine immer wiederkehrende Prozedur, welcher die meisten Betriebe in jährlicher Regelmäßigkeit unterworfen sind.