In Belgien wurde das Thema nun auch einem Gesetzprojekt aufgegriffen. Und zwar sieht der Gesetzgeber vor, die elektronische Rechnungsstellung ab 11/2023 für alle öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu machen.
In Belgien wurde das Thema nun auch einem Gesetzprojekt aufgegriffen. Und zwar sieht der Gesetzgeber vor, die elektronische Rechnungsstellung ab 11/2023 für alle öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu machen.
Am 21. Februar organisierte die Chambre des Commerce ein Symposium zum Thema E-Invoicing im European Convention Center Luxembourg.
Am 2. Februar organisiert die Chambre des Métiers eine Informationsveranstaltung zum Thema der elektronischen Rechnungsstellung. Wir sind bei dieser Veranstaltung präsent und werden einen Vortrag zum Thema der elektronischen Rechnungsstellung in der Praxis halten.
Die Regierung wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 den normalen Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 17% auf 16%, den mittleren Mehrwertsteuersatz von 14% auf 13% und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8% auf 7% senken.
Mit unserer Rechnungssoftware Trade-in ist die Erstellung einer elektronischen Rechnung genauso einfach wie die Erstellung einer herkömmlichen Rechnung.
Am 30. März haben wir an einer Informationsveranstaltung der Chambre des Metiers teilgenommen.
Wie bereits vor einigen Monaten von der belgischen Nationalbank in einem Newsletter angekündigt, wird das Format der Intrastatdateien ab Januar 2022 in Belgien angepasst.
Um Ihnen den Weg zu Letzshop zu erleichtern, haben wir eine Schnittstelle entwickelt die sämtliche Produktdaten aus unserer Trade-in Warenwirtschaft automatisch nach Letzshop überträgt. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie über einen Intec Webshop verfügen, und schon kann es losgehen. Ihre Produkte werden dann gleichzeitig mit Ihrem eigenen Webshop und Letzshop synchronisiert.
Ab Version 3.36 unterstützt Pos-in das mobile Zahlungssystem Payconiq von Bancontact durch das Sie, via einem QR-Code auf dem Kassenzettel oder Kundendisplay unseres Kassensystems, zahlen können.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.