Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
11.02.2015 •
von Eric Pint
02.12.2014 •
von Christoph Mennicken
Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer für luxemburgische Gesellschaften und belgische Gesellschaften mit luxemburgischer MwSt. Nummer mit sich. Ebenfalls gibt es Änderungen für Intrastat-pflichtige Firmen in Luxemburg und Belgien.
03.06.2013 •
von Patrick Thelen
Sie haben Probleme bei der Übermittlung der eTVA ? Hier finden Sie einige mögliche Lösungswege
19.03.2013 •
von Christoph Mennicken
Nachdem alle Buchungen eines Jahres abgeschlossen sind, die Bilanz erstellt ist, sollte der Jahresabschluss durchgeführt werden.
19.03.2013 •
von Christoph Mennicken
Das Erstellen der Inventur-Liste ist eine immer wiederkehrende Prozedur, welcher die meisten Betriebe in jährlicher Regelmäßigkeit unterworfen sind.