Ab dem 1. Januar 2024 finden die regulären Mehrwertsteuersätze wieder Anwendung.
Die Regierung wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 den normalen Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 17% auf 16%, den mittleren Mehrwertsteuersatz von 14% auf 13% und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8% auf 7% senken.
Ab der XLFisc Version vom September 2022, hat der Mandant die Möglichkeit das Formular 100 über seinen „privaten Bereich“ in MyGuichet digital zu unterzeichnen und zu versenden.
Ab Version 3.36 unterstützt Pos-in das mobile Zahlungssystem Payconiq von Bancontact durch das Sie, via einem QR-Code auf dem Kassenzettel oder Kundendisplay unseres Kassensystems, zahlen können.
Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.