Luxemburg verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten

22. Juni 2018 von Christoph Mennicken
abgelegt unter: Programme, Time-in

Im März 2017 hat der luxemburgische Gesetzgeber ein Arbeitsgesetz angepasst, dass jeden Arbeitgeber verpflichtet täglich Start- und Endzeit sowie geleistete Arbeitszeit in einem speziellen Arbeitszeitenregister festzuhalten.

Diese Gesetzesanpassung vereinheitlicht die Anforderungen an luxemburgische Arbeitgeber sowie an ausländische Arbeitgeber, deren Angestellte in Luxemburg arbeiten. Für beide gilt nun die Pflicht ein Arbeitszeitenregister zu führen.
Eine Missachtung dieser Auflage hat Geldstrafen sowie strafrechtliche Sanktionen zur Folge. Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen, vor allem für kleinere Unternehmen, in denen der Arbeitnehmer bisher seine Stunden auf Vertrauen leistet.

Mit der Intec-Zeitwirtschaft Time-in bieten wir ein Komplettpaket, welches all diesen Anforderungen genügt. Time-in ist eine moderne und komfortable Lösung zur Erfassung von Stempel- und Arbeitszeiten.  Die ebenfalls erhältliche mobile Time-in App ermöglicht darüber hinaus die Stundeneingabe von unterwegs.

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.