Pay-in – Neuer konjunktureller Steuerkredit (CIC)

11. Juli 2023 von Thomas Greimers
abgelegt unter: Programmänderungen, Pay-in

Am 05.07.2023 wurde das Gesetz zur Umsetzung der bei der Tripartite im März 2023 beschlossenen steuerlichen Maßnahmen in der Abgeordnetenkammer verabschiedet.


Konjunktureller Steuerkredit (CIC) rückwirkend ab Januar 2023

Im Jahr 2023 erhalten die Steuerzahler zunächst einen Steuerkredit, der den Auswirkungen von zwei Indexstufen auf ihre persönliche Besteuerung entspricht. Diese Gutschrift gilt ab der Verabschiedung des Tripartite-Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2023.

In Pay-in wurden diesbezüglich in Version 3.55.1.0 die notwendigen Erweiterungen programmiert:

  • in den monatlichen Parametern wurde ein neues Häkchen „CIC berechnen“ hinzugefügt.

    Dieser Parameter ist ab Periode Januar 2023 aktiviert; sobald der Benutzer sich in einer Pay-in Gesellschaft ab Periode Januar 2023 anmeldet, erscheint ein Hinweis und der Benutzer wird gebeten den neuen Parameter „CIC berechnen“ mit der bekannten Logik ausgehend aus der Standard-Gesellschaft (998) zu übernehmen.

    Anschließend wird der Benutzer aufgefordert eine Steuerverbesserung durchzuführen. Diese korrigiert den CIC in allen betroffenen Gehaltsabrechnungen rückwirkend ab Januar 2023 auf der jeweiligen Abrechnung und bucht automatisch für jede betroffene Abrechnung einen Nettoausgleich (insofern das Modul vom Nettoausgleich für die Abrechnung aktiviert ist). Diese Nettoausgleiche werden dann automatisch auf die nächste Gehaltsabrechnung angewendet, die für den betroffenen Arbeitnehmer erstellt wird.

  • in der Stammdatei vom Arbeitnehmer wurde im Reiter Steuern ein neues Häkchen „Steuerkredit Konjunktur (CIC)“ hinzugefügt.

    Dieser Parameter ist schreibgeschützt und wird vom bestehenden Parameter „Steuerkredit Arbeitnehmer (CIS)“ abgeleitet; das Gesetz sagt, dass alle Arbeitnehmer Anrecht auf den CIC haben, die auch Anrecht auf den CIS haben.

    Dies bedeutet konkret, dass der CIC berechnet wird, wenn in der Stammdatei vom Arbeitnehmer und in den monatlichen Parametern der entsprechenden Periode das Häkchen „Steuerkredit Konjunktur (CIC)“ angehakt ist; ist eines der beiden Häkchen nicht angehakt, wird kein CIC berechnet.

    Der CIC berechnet sich anhand der folgenden Formel auf Basis vom monatlichen Bruttolohn:

    • von 1.125 € bis 1.250 €, beträgt der CIC [(Bruttogehalt – 1.125) * (4/125)] € pro Monat
    • von 1.250 € bis 2.100 €, beträgt der CIC [(Bruttogehalt – 1.250) * (3/850) + 4] € pro Monat
    • von 2.100 € bis 4.600 €, beträgt der CIC [(Bruttogehalt – 2.100) * (37/2.500) + 7] € pro Monat
    • von 4.600 € bis 9.500 €, beträgt der CIC 44 € pro Monat
    • von 9.500 € bis 9.925 €, beträgt der CIC [(Bruttogehalt – 9.500) * (4/425) + 44] € pro Monat
    • von 9.925 € bis 14.175 €, beträgt der CIC 48 € pro Monat
    • von 14.175 € bis 14.916 €, beträgt der CIC [(Bruttogehalt – 14.175) * (3/356) + 48] € pro Monat
    • ab 14.916 € beträgt der CIC 54,25 € pro Monat

  • das Modell 950 für die Anmeldung der Lohnsteuer sowie die dazugehörige XML Datei wurden mit dem neuen CIC erweitert.

  • das Modell 160 der Lohnsteuerbescheinigung sowie die dazugehörige XML Datei werden im Laufe vom Jahr 2023 in Pay-in integriert werden, sobald sie seitens der Steuerbehörde zur Verfügung stehen.

  • das Modul der Steuerverbesserung in Pay-in berücksichtigt den „Steuerkredit Konjunktur (CIC)“ ebenfalls.