09.12.2015 •
von Christoph Mennicken
Am 12. November 2015 findet ein Praktiker-Seminar zum Thema Lohnbuchhaltung Luxemburg in der IHK Trier statt. (EIC-Seminar).
Die Anmeldung der zeitweiligen budgetären Ausgleichssteuer (unter Ausdrucke – Steuern - Anmeldung Zeitweilige budgetäre Ausgleichssteuer) muss nur in dem Fall vom Arbeitgeber erstellt und überwiesen werden, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der seine sozialen Lasten nicht in Luxembourg bezahlt.
Das Erstellen der Inventur-Liste ist eine immer wiederkehrende Prozedur, welcher die meisten Betriebe in jährlicher Regelmäßigkeit unterworfen sind.