Pay-in - Lohnindexierung in Luxemburg ab Juni 2026

07. Juli 2012 von Thomas Greimers

Die automatische Lohnindexierung in Luxemburg bringt im Juni 2026 eine Erhöhung von 2,5 %.

In Pay-in wurden diesbezüglich in Version 3.69.3.0 die notwendigen Erweiterungen programmiert.

HINWEIS! Die Brutto- und Stundenlöhne der Karriere-Kollektivverträge waren zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht auf den offiziellen Seiten verfügbar und werden in die kommende Version integriert. Hiervon betroffen sind konkret folgende Kollektivverträge in Pay-in: Baufach, Elektriker, Heizungsinstallateure, Gebäudereinigung, Transport

Nachdem Sie die neuste Pay-in Version installiert haben und sich in Periode Juni 2026 in Pay-in anmelden, werden Sie automatisch aufgefordert, die neuen Parameter zu übernehmen, indem Sie den Knopf Standardwerte aus Gesellschaft 998 übernehmen bestätigen. Anschließend werden Sie aufgefordert die Indexierung der Abrechnungen durchzuführen, indem Sie die Frage „Der Preisindex hat geändert, wollen Sie die Indexierung starten?“ mit Ja bestätigen. Im folgenden Fenster werden die neuen Werte in einer Tabelle angezeigt und können nach Überprüfung Ihrerseits mithilfe vom Knopf Indexieren übernommen werden.

Gesetzliche Anpassungen ab Juni 2026

 

  • Indexwerte ab Juni 2026

    Bezeichnung Werte vor dem 1. Juni 2026 Werte ab dem 1. Juni 2026
    Preisindex: 968,04 992,24
    Mindestlohn bis 17 Jahre: 2.027,80 2.078,49
    Mindest-Stundenlohn bis 17 Jahre: 11,7214 12,0144
    Mindestlohn bis 18 Jahre: 2.162,99 2.217,06
    Mindest-Stundenlohn bis 18 Jahre: 12,5028 12,8154
    Mindestlohn (Nicht qualifiziert): 2.703,74 2.771,33
    Mindest-Stundenlohn (Nicht qualifiziert): 15,6285 16,0192
    Mindestlohn (Qualifiziert): 3.244,48 3.325,59
    Mindest-Stundenlohn (Qualifiziert): 18,7542 19,2231
    Minimum Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 3.514,86 3.602,72
    Minimum Stundenlohn Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 20,3171 20,8250
    Obergrenze Krankenkasse: 13.518,68 13.856,63
    Obergrenze Pensionskasse: 13.518,68 13.856,63
    Obergrenze Gesundheit: 13.518,68 13.856,63