Pay-in - Lohnindexierung in Luxemburg ab Mai 2025

13. Mai 2025 von Thomas Greimers

Die automatische Lohnindexierung in Luxemburg bringt im Mai 2025 eine Erhöhung von 2,5 %.

In Pay-in wurden diesbezüglich in Version 3.64.1.1 die notwendigen Erweiterungen programmiert.

HINWEIS! Die Brutto- und Stundenlöhne der Karriere-Kollektivverträge waren zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht auf den offiziellen Seiten verfügbar und werden in die kommende Version integriert. Hiervon betroffen sind konkret folgende Kollektivverträge in Pay-in: Elektriker, Gebäudereinigung, Transport

Nachdem Sie die neuste Pay-in Version installiert haben und sich in Periode Mai 2025 in Pay-in anmelden, werden Sie automatisch aufgefordert, die neuen Parameter zu übernehmen, indem Sie den Knopf Standardwerte aus Gesellschaft 998 übernehmen bestätigen. Anschließend werden Sie aufgefordert die Indexierung der Abrechnungen durchzuführen, indem Sie die Frage „Der Preisindex hat geändert, wollen Sie die Indexierung starten?“ mit Ja bestätigen. Im folgenden Fenster werden die neuen Werte in einer Tabelle angezeigt und können nach Überprüfung Ihrerseits mithilfe vom Knopf Indexieren übernommen werden.

Gesetzliche Anpassungen ab Mai 2025

 

  • Indexwerte ab Mai 2025

    Bezeichnung Werte vor dem 1. Mai 2025 Werte ab dem 1. Mai 2025
    Preisindex: 944,43 968,04
    Mindestlohn bis 17 Jahre: 1.978,34 2.027,80
    Mindest-Stundenlohn bis 17 Jahre: 11,4355 11,7214
    Mindestlohn bis 18 Jahre: 2.110,23 2.162,99
    Mindest-Stundenlohn bis 18 Jahre: 12,1979 12,5028
    Mindestlohn (Nicht qualifiziert): 2.637,79 2.703,74
    Mindest-Stundenlohn (Nicht qualifiziert): 15,2473 15,6285
    Mindestlohn (Qualifiziert): 3.165,35 3.244,48
    Mindest-Stundenlohn (Qualifiziert): 18,2968 18,7542
    Minimum Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 3.429,13 3.514,86
    Minimum Stundenlohn Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 19,8216 20,3171
    Obergrenze Krankenkasse: 13.188,96 13.518,68
    Obergrenze Pensionskasse: 13.188,96 13.518,68
    Obergrenze Gesundheit: 13.188,96 13.518,68