Pay-in - Neue Version 3.54

23. Mai 2023 von Eric Pint
abgelegt unter: Programmänderungen, Pay-in
  • Bei allen Adressfeldern wurde ein Button hinzugefügt, der die Adresse in Google-Maps anzeigt.
  • Monatliche Parameter : CIE und Index : In der Standard-Gesellschaft (998) wurden die monatlichen Parameter (04/2023), mit den neuen Werten, angelegt:
    • CIE berechnen wurde deaktiviert
    • Preisindex: 898,93 => 921,40
    • Mindestlohn bis 17 Jahre: 1.835,30 => 1.881,18
    • Mindest-Stundenlohn bis 17 Jahre: 10,6087 => 10.8739
    • Mindestlohn bis 18 Jahre: 1.957,65 => 2.006,59
    • Mindest-Stundenlohn bis 18 Jahre: 11,3159 => 11,5988
    • Mindestlohn (Nicht qualifiziert): 2.447,07 => 2.508,24
    • Mindest-Stundenlohn (Nicht qualifiziert): 14,1449 => 14,4985
    • Mindestlohn (Qualifiziert): 2.936.48 => 3.009,88
    • Mindest-Stundenlohn (Qualifiziert): 16,9739 => 17,3982
    • Minimum Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 3.181,19 => 3.260,71
    • Minimum Stundenlohn Bemessungsgrundlage Pensionäre (Krankenkasse - Natur(Pflege)): 18,3884 => 18,8480
    • Obergrenze Krankenkasse: 12.235,34 => 12.541,18
    • Obergrenze Pensionskasse: 12.235,34  => 12.541,18
    • Obergrenze Gesundheit: 12.235,34 => 12.541,18
  • Lohnpfändungen : Neue Grenzwerte : Ab dem 1. April 2023 ändern die Grenzwerte der Prozentsätze für Lohnpfändungen.
    In der Standard-Gesellschaft 998 wurden die neuen Lohnpfändungswerte hinterlegt:
    • 0,01€ bis 850,00€ => 0% pfändbar
    • 850,01€ bis 1.300,00€ => 10% pfändbar
    • 1.300,01€ bis 1.600,00€ => 20% pfändbar
    • 1.600,01€ bis 2.600,00€ => 25% pfändbar
    • 2.600,01€ bis 99.999.999,00€ => 100% pfändbar
    Règlement grand-ducal du 1er mars 2023 fixant les taux de cessibilité et de saisissabilité des rémunérations de travail, pensions et rentes. - Legilux (public.lu)
  • Webportal: In den monatlichen Parametern wurde eine Scan-Box, auf dem Reiter "Text", hinzugefügt. In dieser Scan-Box können allgemeine Belege der Informationsschreiben hinzugefügt werden. Dazu wurde ein neues Dokument "BM" (Belege Informationsschreiben Allgemein) hinzugefügt.

    In den Arbeitnehmer-Dokumenten wurde ebenfalls eine Scan-Box für die Informationsschreiben hinterlegt. In dieser Scan-Box werden sowohl die Informationsschreiben, als auch die Belege der Informationsschreiben des Arbeitnehmers angezeigt. Hier können ebenfalls Arbeitnehmer Belege der Informationsschreiben hinzugefügt werden. Dazu wurde ein neues Dokument "BN" (Belege Informationsschreiben Arbeitnehmer) hinzugefügt.

    Über das Webportal können von nun an ebenfalls die Belege für Informationsschreiben versendet werden. Dazu wurde, unterhalb vom Informationsschreiben, ein Häkchen für die Belege hinzugefügt.
    In der Tabelle wurde eine Kolonne "Informationsschreiben Belege" hinzugefügt, in der die Anzahl der zu versendenden Belege angezeigt wird.