Pay-in - Beiträge zur Arbeitnehmerkammer für das Jahr 2022

25. Februar 2022 von Thomas Greimers
abgelegt unter: Programmänderungen, Pay-in

Für das Jahr 2022 wurden die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer erhöht.

In Pay-in wurden diesbezüglich in Version 3.48.0.0 die aktuellen Beträge hinterlegt. Diese Version ist seit dem 23/02/2022 verfügbar.

Diese Version sollte installiert werden bevor die Löhne vom Monat März erstellt werden, damit die korrekten Beiträge Arbeitnehmerkammer berechnet werden.


Anbei finden Sie den offiziellen Newsletter der CCSS:

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass im Juli 2022 die Beiträge zur Arbeitnehmerkammer für das Jahr 2022 fällig werden.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Jahresbeitrag zur Arbeitnehmerkammer vom Lohn der Beschäftigten und der Auszubildenden einzubehalten und an die Zentralstelle der Sozialversicherungen zu überweisen. Dies gilt für alle Beschäftigten und Auszubildenden, die zum 1. März 2022 angemeldet sind, mit Ausnahme derer, die entweder

  • Krankengeld oder Mutterschaftsgeld für den gesamten Monat März 2022 erhalten, oder
  • sich zum 1. März 2022 im Vollzeitelternurlaub befinden.

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2022 belaufen sich auf

  • 35 EUR für Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatslohn von 300 EUR oder mehr für den Monat März 2022,
  • 10 EUR für Arbeitnehmer mit geringerem Bruttomonatslohn,
  • 4 EUR für Auszubildende.

Im Mai erhalten Sie, zwecks Kontrolle, eine Liste der Arbeitnehmer und Auszubildenden, die zum 1. März 2022 bei Ihnen beschäftigt waren, sowie deren Mitgliedsbeiträge. Die Summe aller Mitgliedsbeiträge für die Arbeitnehmerkammer wird auf der Rechnung im Juli 2022 zusammen mit den monatlichen Abgaben angegeben.

Arbeitgeber, die „SECUline“ zur elektronischen Übermittlung der Löhne benutzen, erhalten oben genannte Liste in Form einer Datei vom Typ „CHAPRO“.